Wann bekomme ich Blutzuckerteststreifen kostenlos?

Wie viele Teststreifen Ihnen zustehen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Erfahren Sie, wann Sie die Blutzuckerteststreifen kostenlos bekommen, wie die Entscheidung über eine Kostenerstattung zustande kommt und wo Sie bei einer Ablehnung besser nochmal nachhaken sollten.

Offene Hand hält 2 Münzen: Unter welchen Umständen können Sie Blutzuckerteststreifen kostenlos erhalten?

Kostenübernahme von Blutzuckerteststreifen bei Insulinpflicht

Gehören Sie zu den Menschen mit Typ-1-Diabetes oder sind Sie bei vorliegendem Typ-2-Diabetes insulinpflichtig, dann ist die Ausgangslage folgendermaßen: Sobald Ihre Therapie die Gabe des Hormons vorsieht, müssen Sie Ihren Blutzucker regelmäßig überprüfen, um die Dosis entsprechend ideal anpassen zu können. Aus diesem Grund übernimmt Ihre Kasse die Kosten und Sie erhalten eine bestimmte Anzahl verordneter Blutzuckerteststreifen.

Da Personen mit Typ-1-Diabetes in der Regel mindestens 4-mal am Tag ihren Blutzucker kontrollieren müssen, haben sie Anspruch auf etwa 400 bis 600 kostenlose Teststreifen im Quartal. Wichtig zu wissen: Eine genaue Obergrenze für die Verordnung gibt es nicht. Bei Betroffenen mit Typ-2-Diabetes ist die Zahl etwas niedriger: Sie können 50 bis 200 Streifen pro Quartal bekommen.1

Gibt es eine Kostenübernahme bei nicht-insulinpflichtigen Menschen?

Sie zählen zu den Menschen mit der Diagnose Typ-2-Diabetes und sind nicht insulinpflichtig? Dann müssen Sie Ihre Blutzuckerteststreifen sowie das dazugehörige Messgerät, wie zum Beispiel Accu-Chek Guide, selbst bezahlen. Doch aus welchem Grund bekommen Sie Ihre Blutzuckerteststreifen seit einigen Jahren nicht mehr kostenlos?

Wenn Sie als Mensch mit Typ-2-Diabetes kein Insulin spritzen müssen, dann nehmen Sie vermutlich orale Antidiabetika. Im Idealfall kommen Sie sogar ganz ohne Medikamente aus, indem Sie Ernährung und Lebensstil umstellen.

In beiden Fällen passen Sie Ihre Therapie normalerweise nicht täglich an die aktuellen Werte an. Zudem kontrolliert Ihr Diabetes-Team die Blutzuckerwerte regelmäßig. Die Annahme ist deshalb, dass Sie im Alltag gar keine oder nur sehr wenige Blutzuckerteststreifen benötigen, weshalb sie in den meisten Fällen nicht kostenlos zur Verfügung stehen.

Kostenlose Blutzuckerteststreifen: Ausnahmen und Motivation

Die eigenständige Kontrolle des Blutzuckerspiegels hat jedoch unabhängig vom Therapiekonzept einen motivierenden Effekt. Daher ist der regelmäßige Einsatz von Blutzuckerteststreifen bei allen Menschen mit Diabetes gerechtfertigt und kann Faktoren wie Eigenverantwortung sowie Handlungskompetenz positiv unterstützen.

Hier finden Sie einige Ausnahmen, bei denen Sie einmalig bis zu 50 Blutzuckerteststreifen kostenlos auf Verordnung Ihres Diabetes-Teams erhalten können:1

  • Anzeichen einer akuten Erkrankung wie Fieber- oder Kältesymptome
  • Hinweise auf vermehrt auftretende Hypoglykämie  (Unterzuckerung) oder Hyperglykämie (Überzuckerung)
  • Langzeit-Blutzuckerwert (HbA1c) deutlich außerhalb des Behandlungsziels
  • Tablettenwechsel zu einem neuen Diabetes-Medikament
  • erstmalige, medizinisch gesicherte Diagnose Typ-2-Diabetes

Auch eine anstehende Flugreise in eine andere Zeitzone oder ein anderes Ereignis, das möglicherweise den Stoffwechsel destabilisiert, kann die einmalige Erstattung von Teststreifen rechtfertigen.

Wer entscheidet über die Anzahl kostenloser Teststreifen?

Im Rahmen der Therapie- und Versorgungsfreiheit entscheidet allein Ihr Diabetes-Team, wie viele Blutzuckerteststreifen es Ihnen kostenlos zur Verfügung stellt. Die Krankenkasse darf hierbei weder Anzahl noch Art der verordneten Teststreifen bei Diabetes oder Blutzuckermessgeräte vorgeben oder begrenzen.

Ihr Diabetes-Team ist allerdings verpflichtet, auf Faktoren wie medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu achten. Es muss also sichergestellt sein, dass die Versorgung mit dem benötigten Blutzuckermessgerät  ausreichend, aber eben auch zweckgebunden und wirtschaftlich ist.

Als Richtlinie dienen in diesem Zusammenhang die Empfehlungen der kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die von Bundesland zu Bundesland variieren.

Bei aller Entscheidungsfreiheit muss Ihr Diabetes-Team jedoch mit einem begrenzten Budget auskommen. Bei Überschreitung dieses Budgets muss die Praxis das Defizit unter Umständen aus der eigenen Tasche bezahlen. Kommuniziert das Diabetes-Team also, die Krankenkasse übernehme die Kosten für Ihre Teststreifen oder Ihr Messgerät nicht mehr, sollten Sie noch einmal ganz genau nachhaken.

Blutzuckerteststreifen kostenlos: Tipps und Tricks

Die Verordnung von Diabetes-Zubehör ist ein Thema, das früher oder später jede Person mit Diabetes betrifft. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind und ob es bei der Verordnung um Teststreifen, Messgeräte, Medikamente oder sogar die Kostenübernahme durch die Krankenkasse für den Wechsel zur Insulinpumpe geht.

Treten Sie in Kontakt mit Ihrer Krankenkasse und mit Ihrem Diabetes-Team. Teilweise ist die Kostenerstattung mit einem hohen Aufwand verbunden, da zum Beispiel der Faktor der medizinischen Notwendigkeit sehr detailliert belegt werden muss. Dazu ist es hilfreich, wenn Sie selbst möglichst genau über Ihre Situation Bescheid wissen und wann Ihnen gegebenenfalls kostenlose Blutzuckerteststreifen zustehen:

  • Ist Ihr Diabetes-Team der Meinung, dass diese Therapieform für Sie notwendig ist? Unterstützt es Sie beim Stellen des Antrags?
  • Wie steht es um Ihre Blutzuckereinstellung?
  • Welche Voraussetzungen braucht es beispielsweise für eine Insulinpumpe? Welche Nachweise müssen Sie erbringen?
  • Was sind die rechtlichen Voraussetzungen – wie viele Teststreifen empfiehlt etwa die Krankenkasse?

Fachportale geben nützliche Tipps und Informationen zu verschiedenen Themen rund um den Alltag mit Diabetes. Informieren Sie sich des Weiteren über die Leistungskataloge der verschiedenen Krankenkassen. Vielleicht kostet eine bestimmte Kasse geringfügig mehr, hat aber dafür bessere Leistungen für Ihre Diabetes-Therapie. In solchen Fällen kann es sich lohnen, über einen Wechsel nachzudenken.

Sie haben Bedenken, dass die bereits genehmigte Behandlung und deren Kostenübernahme bei einem Krankenkassenwechsel stoppt? Da können Sie ganz beruhigt sein: Informieren Sie Ihre neue Versicherung vorab über aktuelle Maßnahmen, dann ist ein reibungsloser Übergang genehmigt und Sie können auf die Unterstützung des neuen Partners zählen.

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Quellen

1 Diabetes: Was zahlt die Krankenkasse?, diabinfo – das Diabetesinformationsportal, Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH), siehe https://www.diabinfo.de/leben/diabetes-im-alltag/kostenuebernahme.html [Zuletzt abgerufen am 18.10.22].