- Unsere Mission
- Produkte
- Diabetes Wissen
- Aktionen
- Services
- Support
- Fachkräfte
Ob Insulinpumpen, die Verordnung von Teststreifen oder Medikamente: Kostenübernahme bei Diabetes-Zubehör ist ein Thema, das jeden Menschen mit Diabetes betrifft. Ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, sollte dabei erstmal keine Rolle spielen. Die getragenen Leistungen richten sich dabei nach Leitlinien, wie den Empfehlungen der kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder dem Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen.
Orale Antidiabetika: Teststreifen nur in Ausnahmefällen
Für Menschen mit Diabetes gehört die Blutzucker- bzw. Glukosemessung zum täglichen Ablauf – daher spielt die Verordnung von ausreichend Teststreifen eine große Rolle. Für eine Therapie mit oralen Antidiabetika (OAD) werden in den meisten Fällen keine Teststreifen mehr verordnet. Dahinter steht die Annahme, dass bei einer OAD-Therapie weniger Anpassungsbedarf des Blutzuckerspiegels besteht, als bei einer Insulintherapie. Es gibt hier Ausnahmen, in denen einmalig bis zu 50 Teststreifen verschrieben werden dürfen, beispielsweise:
Erstattung von Teststreifen bei einer Insulintherapie
Bei Menschen mit Diabetes, die eine Insulintherapie durchführen, ist die Ausgangslage eine andere: Um eine bestmögliche Einstellung des Blutzuckers zu gewährleisten, wird das benötigte Insulin stetig berechnet – anhand von Blutzuckermessungen. Die hierfür unerlässlichen Teststreifen werden dabei grundsätzlich von der Krankenkasse getragen.
Wie viele Teststreifen Ihnen genau pro Quartal zustehen, wird dabei von Ihrem Arzt festgelegt. Der entscheidet anhand von Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit, welche Anzahl von Teststreifen benötigt wird. Sollten Sie das Gefühl haben, dass die verordnete Teststreifenanzahl nicht genügt, ist auch hier der Dialog mit dem Hausarzt oder Diabetologen ratsam. Denn das Ziel ist es, gemeinsam die bestmögliche Diabetestherapie zu gewährleisten.
Dialog mit der Krankenkasse
Insbesondere bei Therapie-Formen wie der Insulinpumpentherapie (CSII) und Zubehör wie CGM-Systemen ist die Erstattung mit einigem Aufwand verbunden. In der Regel muss sehr detailliert belegt werden, dass das entsprechende Hilfsmittel medizinisch notwendig ist, um etwa die Blutzuckereinstellung zu verbessern oder häufige Unterzuckerungen (Hypoglykämien) zu vermeiden.
Hier ist es hilfreich, wenn Sie selbst möglichst genau über Ihre Situation Bescheid wissen:
Viele Informationen und Antworten finden Sie dabei frei zugänglich im Internet und im Austausch mit anderen Menschen mit Diabetes. Auf #meinbuntesleben finden Sie nützliche Tipps und Infos zu den Themen rund um den Diabetes-Alltag. Zudem bieten Foren oder Facebook-Gruppen auch den ganz gezielten Austausch zu bestimmten Themen wie CGM-Systemen oder Insulinpumpen.
Krankenkasse wechseln: Das müssen Sie beachten
Wenn es mal nicht mehr passt zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse, können Sie über einen Wechsel nachdenken. Das Wechseln der Krankenkasse ist heute leichter denn je: Sie können jederzeit, ohne Angabe von Gründen, kündigen. Dabei gilt lediglich eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Eine besondere Regelung gibt es außerdem für den Zusatzbeitrag: Wenn Ihre Krankenkasse diesen ankündigt, können Sie auf Grund dieser Beitragserhöhung bis zum Stichtag des Zusatzbeitrags außerordentlich kündigen.
Für Menschen mit Diabetes ist neben dem finanziellen Aspekt auch der Umfang der angebotenen Leistungen interessant: Eine bestimmte Krankenkasse kostet zwar vielleicht etwas mehr, bietet dafür aber bessere Leistungen für Ihre Diabetestherapie. Es ist daher sinnvoll, sich über die Leistungskataloge der verschiedenen Krankenkassen zu informieren.
Übrigens: Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, während Sie eine genehmigte Behandlung durchführen, führt Ihre neue Krankenkasse diese auch fort. Dazu sollten Sie Ihre neue Krankenkasse vorab informieren, damit ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist.