Allgemeine Informationen zur Richtlinie der Bundesärztekammer
Die Rili-BÄK legt grundsätzliche Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen in der Heilkunde fest. Am 30.05.2023 wurde eine Aktualisierung der Rili-BÄK in der Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes veröffentlicht¹. Die Neufassung ist mit der Veröffentlichung in Kraft getreten. Alle entsprechenden Vorgaben und Neuregelungen sind spätestens drei Jahre nach der Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt zu erfüllen und damit ab 2026 verbindlich.
Um die Patientensicherheit zu erhöhen, wurde für die Messgröße Glukose die zulässige relative Abweichung der Kontrollprobeneinzelmessung bei Blutzuckermesssystemen (Unit-Use-Reagenzien) von ±11 % auf ± 5 % gesenkt.
Interne Qualitätssicherung bei patientennaher Sofortdiagnostik mit Unit-use-Reagenzien
Bei der patientennahen Sofortdiagnostik mit Unit-use-Reagenzien wird bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einmal pro Woche eine Qualitätskontrolle verlangt.
Auf Basis dieser nachfolgend näher erläuterten Einschätzung erfüllen Accu-Chek Blutzuckermesssysteme die Voraussetzungen der Sonderregelung für „patientennahe Sofortdiagnostik mit Unit-use-Reagenzien“ im Sinne der Rili-BÄK. Demnach müssen Accu-Chek Blutzuckermesssysteme einmal pro Woche mit einer systemspezifischen Kontrolllösung überprüft werden. Nach der aktualisierten Version der Rili-BÄK sind dabei ab 2026 nur noch Abweichungen bis zu ± 5,0 % vom angegebenen Zielwert erlaubt.2
Accu-Chek Instant und Accu-Chek Guide erfüllen die aktualisierten Rili-BÄK Vorgabe
Accu-Chek Instant und Accu-Chek Guide erfüllen die aktualisierten Rili-BÄK Vorgaben
Hier entdecken
Überprüfung mit einer systemspezifischen Kontrolllösung
Die Rili-BÄK verlangt, dass die einmal wöchentlich durchzuführende Überprüfung mit einer systemspezifischen Kontrolllösung erfolgen soll.
Es sind Kontrolllösungen mit bekanntem Zielwert zu verwenden. Soweit verfügbar, sind Kontrolllösungen in zwei unterschiedlichen Konzentrationsbereichen einzusetzen. Für Blutzuckermesssysteme, die Kontrolllösungen nur in einem Konzentrationsbereich im Markt verfügbar haben, ist diese Kontrolllösung zur internen Qualitätssicherung heranzuziehen.
Auf der Teststreifendose ist vom Hersteller ein Sollbereich (± 15 % um den Zielwert) angegeben. Nach der aktuellen Version der Rili-BÄK sind jedoch nur Abweichungen bis zu ± 11,0 % und ab 2026 ± 5,0 % vom Zielwert erlaubt. Daher ist der gemäß Rili-BÄK erlaubte Toleranzbereich auf Grundlage des angegebenen Zielwertes zu errechnen.
Die im Rahmen von Evaluierungen durchgeführte Überprüfung der analytischen Leistungsfähigkeit des Accu-Chek Guide Systems und des Accu-Chek Instant Systems zeigen, dass eine hohe Einhaltung dieser Grenzen zu erwarten ist. Voraussetzung für diese Einhaltung ist die korrekte Anwendung von Gerät, Teststreifen und Kontrollen.
Überschreitet der gemessene Kontrollwert die maximal zulässige Abweichung des Einzelwertes gemäß Rili-BÄK, muss das Messverfahren zunächst für weitere Messungen von Probenmaterial von Patient:innen gesperrt werden, bis die Ursache behoben werden konnte. Der gesamte Vorgang ist zu wiederholen und zu dokumentieren.
Die Rili-BÄK fußt auf § 9 der Medizinproduktebetreiber-Verordnung. Die Nichteinhaltung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Strafe durch die Überwachungsbehörden (Eichämter) belegt werden. Accu-Chek Guide und Accu-Chek Instant Blutzuckermesssysteme unterstützen Sie, die Vorgaben der Rili-BÄK in Ihrer Praxis umzusetzen.
Informationen zu den Accu-Chek Guide und Accu-Chek Instant Teststreifen Zielbereichen inklusive eines Dokumentationsbogen finden Sie HIER.
Eine gute Wahl
Eine gute Wahl
Blutzuckermessen mit Accu-Chek Guide und Accu-Chek Instant
Jetzt bestellen
¹ Aktualisierung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK), Version 05/2023
² In der Übergangsfrist wird die bisher zulässige Abweichung von ± 11,0 % toleriert.

Sie wollen mehr erfahren?
Wir beraten Sie gerne! Ihr Roche Außendienst steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail - HIER klicken.