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Tipps fürs Vorstellungsgespräch mit Diabetes.

Tipps fürs Vorstellungsgespräch mit Diabetes

Ein Vorstellungsgespräch ist eine spannende Sache. Wie präsentiere ich mich und wie überzeuge ich von meiner Kompetenz? Für Menschen mit Diabetes kommt noch eine ganz andere Frage hinzu: Was, wenn der potentielle Arbeitgeber sich nach Krankheiten erkundigt? Wie die Rechtslage hierzu aussieht und was das für Ihr nächstes Vorstellungsgespräch bedeuten könnte, das erfahren Sie hier.

Was darf der zukünftige Arbeitgeber wissen?

Viele Unternehmen nutzen ein Vorstellungsgespräch, Fragebögen oder betriebsärztliche Untersuchungen, um herauszufinden, ob sich ein:e Bewerber:in auch aus gesundheitlicher Sicht für eine vorgesehene Stelle eignet. Für Berufe, die zum Beispiel große körperliche Anstrengungen mit sich bringen oder bestimmte körperliche Voraussetzungen verlangen, macht das Sinn: Hier ergeben sich durch den Diabetes in manchen Fällen Einschränkungen, die von der Ausübung solcher Tätigkeiten ausschließen. In vielen anderen Fällen ist der Diabetes allerdings kein Grund, als Bewerber:in nachteilig behandelt zu werden. Wie offen und ehrlich sollte man also am besten sein?

Die Rechtslage ist eindeutig: Nur, wenn die Krankheit die Eignung des Bewerbers oder der Bewerberin „entweder erheblich beeinträchtigt oder aufhebt“ (Az.: BAG, 2 AZR 279/83), muss auf Nachfragen mit der Wahrheit geantwortet werden. Wenn mit einer solchen Beeinträchtigung zu rechnen ist, sollte man sich in den meisten Fällen natürlich gar nicht erst bewerben. Gilt diese Beeinträchtigung nicht, darf auf Nachfragen im Vorstellungsgespräch aber auch die Unwahrheit gesagt werden – und zwar aus einem einfachen Grund: Nur die Aussage zu verweigern würde vielleicht verhindern, dass der Arbeitgeber von Ihrem Diabetes erfährt – durch die Verweigerung wäre Ihnen eine Absage aber wohl trotzdem sicher.

Fragen über Fragen

Auf der gleichen Grundlage dürfen Sie auch in betrieblichen Fragebögen unwahre Angaben machen und Ihren Diabetes verschweigen. Das gilt ebenfalls für Angaben, die dem Arbeitgeber indirekt Auskunft über eine mögliche Erkrankung geben, zum Beispiel „Wie häufig im Jahr lassen Sie eine Augen- oder Fußuntersuchung machen?“ Egal wie oft Sie sich in Wahrheit auf Folgeerkrankungen untersuchen lassen: Hier dürfen Sie Intervalle angeben, die für Menschen ohne Diabetes als normal gelten.

Was tun, wenn der Arbeitgeber sein Recht nutzt und die Einstellung vom Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung abhängig macht? Theoretisch müssen Sie auch einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt nichts von Ihrem Diabetes erzählen – und selbst wenn Sie es doch tun, gilt für ihn die ärztliche Schweigepflicht. Das bedeutet: Ob er Ihren Diabetes bei der Untersuchung selbst feststellt oder Sie ihm davon berichten, dem Arbeitgeber darf er diese Information nicht weiterreichen. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt darf lediglich darüber Auskunft geben, ob Sie für eine Position aus gesundheitlicher Sicht tauglich sind oder nicht – ohne jede Angabe von Gründen.

Sag die Wahrheit?

Letzten Endes liegt es in Ihrer Hand, wie offen Sie mit Ihrem Diabetes im Berufsalltag und der Jobsuche umgehen möchten. Sollte man lieber wahrheitsgemäß auf Fragen antworten? Oder direkt von sich aus die Karten offen auf den Tisch legen? Besser nicht, rät Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Denn: Viele Arbeitgeber kennen sich mit der Krankheit nicht aus und halten Menschen mit Diabetes für weniger leistungsfähig. Solche Vorurteile lassen sich in einem Bewerbungsgespräch oft nicht komplett ausräumen – und können deshalb zu einer Absage führen. Um sich auf lange Sicht im Arbeitsalltag die Heimlichtuerei zu ersparen, lohnt es sich aber, irgendwann das Mäntelchen des Schweigens zu lüften – hören Sie dabei auf Ihr Bauchgefühl. Machen Sie sich dann auch keine Sorgen über die Reaktionen! Die Gründe für Ihr bisheriges Schweigen sind gut nachvollziehbar – und sowohl Ihrem Chef, als auch Ihren Kollegen haben Sie im Vorfeld bereits zeigen können, dass Ihr Diabetes keinerlei Einschränkungen mit sich bringt.

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